Geltungsbereich/Angebote

1. Für alle mit dem Unternehmen Liquid Season, vertreten durch den Inhaber Björn Böcker, abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Liquid Season erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an.

Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Liquid Season ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

 

3. Die Angebote von Liquid Season sind freibleibend.

Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen der Bar-/ und Servicemitarbeiter von Liquid Season sind unwirksam, sofern diese nicht durch Liquid Season schriftlich bestätigt wurden.

 

Vertragsabschluss

 

1. Ein Vertrag zwischen Liquid Season und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail seitens Liquid Season zustande. Liquid Season hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn diese durch Liquid Season schriftlich bestätigt sind.

 

3. Ein rechtsverbindliches Angebot in Form einer Bestellung kann Liquid Season innerhalb von 4 Wochen durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages bzw. einer Auftragsbestätigung annehmen.

 

Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, unterliegen einer eindeutigen schriftlichen Bestätigung durch Liquid Season.  

 

 

Preise

 

1.Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der

Auftragsbestätigung.

2. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

Zahlungsbedingungen


1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich via email (
info@liquid-season.de) oder auf dem Postweg (Liquid Season, Inh. Björn Böcker, Castroper Str. 194, 44627 Herne) erfolgen.

2. Eine Stornierung des Auftrages von bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin hat zur Folge, dass 25% der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig werden. Die gesamte Auftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.

3. Die von Liquid Season ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Abweichende Bedingungen wie die Barzahlung oder Zahlung per Vorkasse bei Warenlieferungen sind der Auftragsbestätigung bzw. dem Dienstleistungsvertrag zu entnehmen und werden durch diese(n) gültig.

Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass Liquid Season der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Liquid Season berechtigt, bei einem einseitigen Geschäft (Kunde agiert privat) Zinsen in Höhe von 5 % und bei einem zweiseitigen Geschäft (unternehmerisch agierender Kunde) Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz für Kredite vom Tag des Verzuges an einzufordern.

Es werden aber mindestens Zinsen in Höhe von 8 % fällig.    

5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorenthalten.   

 

Aufbau / Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt jeweils in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung entweder bereits am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung.

Diesbezüglich werden diese Abläufe vorher mit dem Auftraggeber / Veranstalter abgesprochen.

Technische Voraussetzungen


In der Nähe der Bar wird ein Stromanschluss, eine Spülmöglichkeit sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte benötigt.

Versicherungen

Die von Liquid Season in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Cocktailbar, ggfs. eine Musikanlage etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von Liquid Season gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

 

Haftung / Schadenersatz

 

1. Liquid Season übernimmt keine Haftung für Personen bzw. deren Eigentum, wenn sich diese durch Selbstverschuldung oder provozierendes Verhalten, an der mobilen Cocktailbar verletzen, bzw. zu Schaden kommen.

2. Liquid Season ist dem Auftraggeber wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.

3. Bei mangelhafter Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte (BGB) zu.

 

Es steht Liquid Season frei die Wahl zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung zu treffen.

Bei geringfügigen (unerheblichen) Mängeln kann der Käufer lediglich eine Kaufpreisminderung nutzen.

4. Es gelten für die Untersuchung von Mängeln die Vorschriften des HGB und Mängel sind Liquid Season in Schriftform anzuzeigen.

5. Der Kunde kann sich nur auf Mängel berufen, falls er Liquid Season die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung stellt.

6. Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang der Lieferung entstehen, verjähren, soweit nicht anders vereinbart, ein Jahr nach Ablieferung. 

 

 

Lieferzeit

 

1. Die Liefertermine sind von Liquid Season eingehalten, sobald die Ware den Betrieb bis zu dessen Ablauf verlassen hat.

2. Die Einhaltung der Liefertermine steht unter dem Einfluss der korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung und kann in diesem Zusammenhang nicht von Liquid Season beeinträchtigt werden.

3. Ein Hinweis auf Verlängerung der Lieferzeiten aufgrund der nicht korrekten Selbstbelieferung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt, so dass ein Verschulden und eine Haftung seitens Liquid Season ausgeschlossen werden.

 

Eigentumsvorbehalt

 

1. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Liquid Season.

Dies ist auch für alle künftigen Lieferungen gültig.

2. Der Käufer hat das Recht die Vorbehaltsware in Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinem Geschäftsbedingungen zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist und die Forderungen aus den Weiterveräußerungen an Liquid Season übergehen.

Zu weiterer Verwendung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

 
Fehlende oder beschädigte Gegenstände

  

Ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von Equipment und Gegenständen, insbesondere von Gläsern, welches nicht durch das Personal von Liquid Season verursacht worden ist, wird dem Auftraggeber in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

 

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß deutschem Recht unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

  

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Herne.


 

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